Pfefferspray

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Pfefferspray günstig online bestellen

In der Kategorie Pfefferspray bieten wir Ihnen Tierabwehrsprays an, die zum Schutz der persönlichen Sicherheit und zur Abwehr angreifender Tiere eingesetzt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Verteidigungssprays in Deutschland nicht gegen Personen zugelassen sind!

Was ist ein Pfefferspray?

Bei einem Pfefferspray handelt es sich um eine kleine Sprühdose, in der sich ein unter Druck stehender Reizstoff befindet. Dieser kann bei Bedarf kontrolliert ausgetrieben werden. Bei dem Wirkstoff handelt es sich in der Regel um Capsaicin (abgekürzt CPS), das natürlich in verschiedenen Paprika-Arten vorkommt und gegen Menschen und Säugetiere wirkt. Das Spray wird üblicherweise zur Selbstverteidigung gegen Hunde und andere Wildtiere mitgeführt. In Notwehr Situationen kommt es auch als Distanzwaffe gegen Menschen zum Einsatz. Daher hat es die rechtliche Einstufung als Waffe und unterliegt strengen Bestimmungen nach dem Waffengesetz. Auf den Abwehrsprays aus unserem Sortiment ist daher der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist ausschließlich in einer Notlage oder bei einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.

Wie funktioniert ein Pfefferspray?

Das Funktionsprinzip eines Pfeffersprays ist identisch mit dem einer handelsüblichen Spraydose. Im Inneren des Sprays befindet sich ein unter Druck stehender Wirkstoff in flüssiger Form. Beim Freisetzen des Wirkstoffes wird dieser als konischer Nebel ausgegeben. Die Reichweite beträgt etwa 1,5 Meter bis 5 Meter. Für die korrekte Anwendung ist folgendermaßen vorzugehen:
  • Das Pfefferspray wird mit der Austrittsöffnung in Richtung des angreifenden Tieres gehalten.
  • Die Sicherung wird durch Verschieben des Auslösers nach rechts gelöst.
  • Der Auslöser wird mehrfach kurz und stark mit dem Zeigefinger gedrückt.
Bitte beachten Sie: Der Pfefferspraybehälter stehen unter Druck und muss daher wie alle Sprühdosen vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze über 50 Grad Celsius geschützt werden. Bei zu starker Erwärmung besteht ansonsten eine erhöhte Explosionsgefahr. Das Pfefferspray darf nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwendet werden. Keinesfalls darf das Verteidigungsspray in die Hände von Kindern gelangen. Bei versehentlichem Kontakt mit den Augen müssen diese umgehend einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausgespült werden. Zudem sollten eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernt werden. Bei anhaltender Augenreizung ist unbedingt ein Arzt aufzusuchen. Der Behälter muss nach Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wirkstoff und Wirkungsweise eines Pfeffersprays

Der Wirkstoff von Pfefferspray, das Capsaicin, wird aus dem Harzöl (Oleoresin) von Pflanzen der Gattung Capsicum (Chilis bzw. Paprika) gewonnen. Er wird daher auch als Oleoresin Capsicum (OC) bezeichnet. Wird der Wirkstoff freigesetzt, so treten es zu folgenden Wirkungen innerhalb von Sekunden auf:
  • Augen: Ein heftiger brennender Schmerz und Schwellung der Schleimhäute bewirken das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr fünf bis zehn Minuten.
  • Haut: Die besprühten Hautstellen brennen und zeigen für etwa eine halbe Stunde einen starken Juckreiz, der in einigen Fällen auch mehrere Stunden anhalten kann.
  • Atmung: Das Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland sind Pfeffersprays rechtlich in zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen gibt es solche, die gegen Menschen eingesetzt werden und damit als Reizstoffsprühgeräte im Sinne des Waffengesetzes gelten. Zum anderen gibt es auch solche, die zur Tierabwehr mitgeführt werden und entsprechend als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. Bei diesen Tierabwehrsprays handelt es sich nicht um Waffen im Sinne des Waffengesetzes und dürfen von jedermann und ohne Altersbeschränkung mitgeführt werden. In unserem Onlineshop Sortiment finden Sie ausschließlich solche Verteidigungssprays, die nur zur Tierabwehr vorgesehen sind! Wird ein Pfefferspray gegen einen Menschen eingesetzt, so erfüllt dies grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Liegt ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vor, entfällt die Strafbarkeit. Eine Notwehrhandlung ist daher auch mit einem Tierabwehrspray zulässig.

Lassen Sie sich bei der Auswahl von Pfefferspray aus unserem Onlineshop Sortiment individuell beraten. Unser professionelles Verkaufsteam steht Ihnen gerne telefonisch unter der Hotline 09101 90 400 40 für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.